Unter nachfolgenden links können Sie genauere Informationen zur REACH-Verordnung bekommen. Obwohl wir uns bemühen, diese links stets aktuell zu halten, können wir jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen.
„REACH“ steht für die Registrierung („registration“), Bewertung („evaluation“) und Zulassung („authorisation“) von Chemikalien.
Selbstverständlich beschäftigt sich unser Unternehmen schon seit einiger Zeit mit der EG-VO 1907/2006 (REACH). Diese Verordnung ist am 01.06.2007 in Kraft getreten. Demnach müssen in etwa 30.000 chemische Stoffe in der EU registriert werden. Die Phase der Vorregistrierung läuft vom 01.06.08 bis 01.12.08. Die Verordnung hat natürlich bedeutende Auswirkungen auf alle in der Lieferkette beteiligten Unternehmen. Zuerst einmal ist festzuhalten, dass es sich bei den meisten bei uns eingesetzten Materialien um Zubereitungen handelt, nicht um originäre Stoffe. Die durch REACH festgelegten Registrierungspflichten, -fristen sowie -anforderungen betreffen jedoch ausschließlich eben solche Stoffe.
Da wir solche Stoffe nicht herstellen und/oder importieren sind wir wie Sie ein sogenannter nachgeschalteter Anwender („down stream user.“) Wir selbst müssen also nicht registrieren, sind aber selbstverständlich dadurch betroffen – im übrigen genau wie Sie – dass unsere Lieferanten bzw. deren Vorlieferanten deren Stoffe registrieren müssen. Selbstverständlich stehen wir im Kontakt zu unseren Lieferanten, um sicherzustellen, dass die Versorgung mit den Stoffen, die in unseren Lacken eingesetzt werden, auch langfristig sichergestellt ist. Bis dato zeichnet sich der Trend ab, dass alle Stoffe von unseren Lieferanten vorsorglich vorregistriert werden, da diese Vorregistrierung Bedingung für den weiteren Vertrieb dieser Stoffe ist und hier noch keinerlei nennenswerte Kosten entstehen. Wir gehen deshalb davon aus, dass es wegen der REACH-Verordnung keine Änderungen in unserer Produktpalette bis Mitte/Ende 2010 geben wird.
Natürlich könnte es ab 2010 bis 2018 theoretisch vorkommen, dass Stoffe durch unsere Lieferanten zwar vorregistriert wurden, aber dann auf Grund der zu hohen Kosten eine wirkliche Registrierung nicht durchgeführt wird. Doch kann heute nicht gesagt werden, ob und um welche Stoffe es sich ggf. handeln wird. Wir bitten deshalb von Anfragen abzusehen, da wir diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beantworten können. Wir versichern Ihnen, dass wir alles unternehmen werden, Sie auch in Zukunft in der Ihnen gewohnter Weise mit unseren qualitativ hochwertigen Lacken beliefern zu können.
01.12.2008: Seit diesem Tag ist die Möglichkeit der Vorregistrierung beendet. Ab jetzt gilt, dass wenn ein Stoff nicht vorregistriert ist, dieser in der EU nicht hergestellt und nicht vertrieben werden darf – Prinzip: „NO DATA – NO MARKET“ . Im Umkehrschluss bedeutet dieses aber, dass wenn ein Stoff nach dem 01.12.2008 noch verfügbar und handelbar ist, dass dieser entweder
- a) vorregistriert wurde bzw.
- b) nicht registriert und somit natürlich auch nicht vorregistriert werden braucht.
Wenn wir Ihnen also ab dem 01.12.2008 Lacke verkaufen, können Sie – genau wie wir – davon ausgehen, dass diese REACh-konform sind. Da wir bis dato keinerlei Einschränkungen in unserem Rohstoffeinkauf in Bezug auf REACh erfahren haben, sind also ab dato alle Stoffe in unseren Lacken durch unsere Vorlieferanten bzw. deren Vorlieferanten vorregistriert worden oder aber sie unterliegen nicht der Registrierungspflicht.
Sicherheitsdatenblatt: Wichtigstes Instrument für die Kommunikation in der Lieferkette bleibt das Sicherheitsdatenblatt. Hier müssen zukünftig, das heißt, wenn diese Daten vorliegen, zusätzlich die Registrierungsnummer, ggf. Angaben zur Beschränkung von Verwendungen, ggf. Angaben zur Zulassungspflicht und die „identifizierten Verwendungen“ mit aufgenommen werden. Dieses kann sich aber noch bis in das Jahr 2010 hinziehen. Sobald wir hier die Registrierungsnummern vorliegen haben, werden diese von uns in unser System eingepflegt und Sie werden dann diese „neuen“ Sicherheitsdatenblätter von uns bekommen.
Kandidatenliste: Die von der ECHA veröffentlichte sog. Kandidatenliste ist eine Liste der Stoffe, die als besonders besorgniserregend gelten, sich im Körper anreichern und gifitg sind, dazu gehören Stoffe, die als krebserregend, fortpflanzungsschädigend und erbgutverändernd gelten, aber auch sogenannte PBT-Stoffe (persistent, bioakkumielirend und toxisch).
Zu finden ist diese komplette Kandidatenliste unter folgendem link: http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp
Aufgrund der Gefährlichkeit dieser Stoffe ist davon auszugehen, dass diese Stoffe sich auf dem Weg befinden innerhalb der EU in Zukunft verboten zu werden. Sinn dieser Kandidatenliste ist es, den Herstellern und Nutzern solcher Stoffe aufzuzeigen, dass man sich hier um Substitutionsstoffe kümmern muss. Bemerkung: Die nächste Aktualisierung der Liste erfolgt ca. Juli 2009 und soll dann im Abstand von ca. 2 Jahren wieder erfolgen.
Wir können Ihnen mitteilen, dass keiner der in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe in unseren Lacken enthalten ist (Stand: 07.12.2008)
Wie geht es weiter? Bis zum 01.12.2010 müssen die ersten Stoffe gem. REACh registriert werden.
weiterer Hinweis: Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung hat die ECHA seit dem 08.10.2008 eine Liste der bereits vorregistrierten Stoffe im Internet veröffentlicht. Zu finden ist die Liste unter
http://apps.echa.europa.eu/preregistered/pre-registered-sub.aspx
(Quelle: www.lital-lack.de)